Konzept und Beratung für Existenzgründer

Gründungskonzept für Rechtsanwälte

  • Gründung aus der Arbeitslosigkeit: Diese Konzeptberatung erfolgt, um den Businessplan bei der "fachkundigen Stelle zur Feststellung der Tragfähigkeit", in den meisten Bundesländern ist es die zuständige Rechtsanwaltskammer oder beim Institut für Freie Berufe, einzureichen.
  • Kapitalbeschaffung: Banken fordern ein schriftliches und überzeugendes Gründungskonzept. Erfahrungsgemäß werden an diese Konzepte sehr hohe Erwartungen gestellt; Marketing und die Finanz-, Kapital- und Liquiditätsplanung. Bei dieser Mandatierung wird zugleich das Bankgespräch simuliert.
  • Erfolgreichen Markteintritt: Ein Gründungskonzept sollte auch ohne äußere Verpflichtung erstellt werden, denn der anfänglich erhöhte Aufwand rechnet sich bald durch Einsparungen und durch den schnelleren Markteintritt
Bei der Konzeptberatung wird der Kanzleigründer bei der Konzepterstellung, also der schriftlichen und ganzheitlichen Darstellung des Gründungsvorhabens, unterstützt.
Über den Ablauf, Kosten und Fördermöglichkeiten informiere ich Sie gerne telefonisch unter 0911-5398868 - nach kurzer Terminvereinbarung auch gerne abends oder am Wochenende.