Kosten der Gründungsberatung

Zuschüsse

Freudigerweise können auch Rechtsanwälte Fördermittel für die Existenzgründung oder im Rahmen der Vorgründungsberatung in Anspruch nehmen.

Je nach Sachverhalt liegt die Förderhöhe zwischen 50% und 90% - in den ersten 5 Jahren nach der Gründung, z.B. beim GründerCoaching Deutschland von der KfW!
Ähnliches gilt auch für die Zeit vor der Gründung und bei der Übernahme einer Kanzlei im Rahmen einer Kanzleinachfolge.

Honorar

Bei einer geförderten Gründungsberatung ist vom Gründer meistens nur Ihr Eigenanteil, z.B. 400 Euro, zu leisten. Bei einer geförderten Gründungsberatung beträgt mein Stundensatz 100 Euro netto.

Aber auch, wenn die Beratung nicht gefördert wird, profitieren Sie von meiner Beratung: durch einen vergünstigten Stundensatz und durch eine qualifizierte Rückmeldung zur Ihren Gründungsüberlegungen.

Ich berate Sie für kurze Rückfragen, abgegrenzte Fragestellungen oder bei der Erstellung des gesamten Geschäftskonzepts - je nach Bedarf und Sachverhalt.

Kontaktieren Sie mich - unverbindlich und kostenlos - unter 0911-5398868 oder unverbindlich per Mail, um sich bei dieser wichtigen Lebensphase professionell beraten zu lassen.