Kanzleinachfolge, Kanzleikauf und Kanzleiveräusserung
1. einer ehrlichen Auseinandersetzung mit dem "Lebenswerk"
2. einer mittel- bis langfristigen Planung.
Ablauf der Nachfolgeberatung
Die Beratung lässt sich in drei Bereiche einteilen. Dabei werden alle für die erfolgreiche Nachfolge wesentlichen Faktoren beleuchtet. Auf Wunsch werden die Ergebnisse in einem schriftlichen Konzept fixiert.
Der erste Teil ist eine Zusammenstellung aller Faktoren im Hinblick auf die aktuelle Situation der Kanzlei und zur Bestimmung des Kaufpreises nach aktuellem Stand der Dinge.
Im zweiten Teil werden die weiteren Schritte und Maßnahmen bestimmt, um die Kanzlei entsprechend der gewählten Nachfolgeart sowie der Kaufpreisvorstellungen "fit" und für Käufer, Nachfolger "sexy" zu machen.
Der dritte Teil ist die Suche des Nachfolgers, Umsetzung der Nachfolge oder der Inhaberwechsel.
Der richtige Zeitpunkt
Für das Thema Nachfolge ist der Zeitpunkt immer richtig! So könnte er z.B. geknüpft sein an folgende Sachverhalte:- Sie möchten in die Kanzlei investieren, z.B. eine Homepage entwickeln. Dann bietet es sich an, Überlegungen zur Homepage, zum Marketing und zur Nachfolge zu kombinieren.
- z.B. nach dem 50., 55. oder 60. Geburtstag
- Ihr Partner/Ihre Partnerin in den Ruhestand geht
Die Beteiligten
Die Interessen und finanziellen Besonderheiten mehrerer Beteiligten werden dabei berücksichtigt, z.B. Senior und Junior sowie deren Familien oder Mitarbeiter.Vermittlung von Kanzleien
Gerne können Sie mir Ihr Kaufgesuch oder Verkaufsgesuch senden. Selbstverständlich werden die Angaben vertraulich behandelt.Manchmal ist ein Kanzleikauf oder Einstieg als Nachfolger auch für Existenzgründer eine gute Alternative gegenüber der Neugründung einer Anwaltskanzlei.
Sie erreichen mich werktags zwischen 8h und 19h telefonisch unter 0911-5398868 sowie auch nach kurzer Rücksprache abends und am Wochenende sowie natürlich per Mail oder per Fax.
Hinweis: Durch die Kontaktaufnahme entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Beratungskosten entstehen erst, wenn wir Sie ausdrücklich darauf hingewiesen haben.


