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aus der Praxis: Schulden behindern den Start in die Selbstständigkeit
Es war klar, dass ein Gründerkredit aufgenommen werden soll. Erfahrungsgemäß ist es für Anwälte nicht leicht, einen Kredit gewährt zu bekommen. Ein sehr guter Businessplan ist Voraussetzung!
Der Businessplan war überzeugend und das Bankgespräch lief gut - wurde zuvor auch in einem Rollenspiel geübt.
Doch dies hilft nur bedingt, wenn dem Bankangestellten eine schlechte Schufa-Auskunft oder ein zu lebendiger Lebenslauf vorliegt.
Mit einer guten Argumentation und logischen Erklärungen haben wir die Zweifel an die Kreditwürdigkeit des Gründers ausgeräumt.
Wenn die passenden Räumlichkeiten gefunden sind, geht es mit der eigentlichen Gründung dann weiter. Bis dahin wird die Internetseite erstellt, die inhaltlich und grafisch für den Gründer, die Positinierung und zur Zielgruppe passt!
Mit Beratung finden Anwälte die Unterstützung, wo es nötig ist. Kontaktieren Sie mich: 0911-5398868. Unverbindlich und kostenlos.
Empfehlung an Jura-Studenten, Referendare und Gründer: Achten Sie bitte auf die Verwendung Ihres Dispositionskredites und Ihrem Aufnahme- und Rückzahlungsverhaltens von Krediten, also damit auch auf Ihrem SchuFa Eintrag.
Meine Leistung ist Ihr Nutzen: Ich unterstütze Sie auch bei Ihren Bankgesprächen. Rufen Sie an: 0911-5398868.
Eingestellt am 03.05.2010 von Int. Dipl.-Kff. Jasmin Isphording


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