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Umsatzsteuervoranmeldung und Steuererklärung für Rechtsanwälte
In der Beratung und als Referentin werde ich immer wieder zum Thema Steuern gefragt.
Software?
Viele Anbieter von Kanzleisoftware haben entsprechende Funktionen inklusive. Diese sind meistens sehr anwenderfreundlich.(Für die Richtigkeit der Tools übernehme ich keine Garantie, da ich schon unterschiedliches gehört und gesehen habe....)Sollten Sie keine Kanzleisoftware besitzen (wollen) so empfehle ich die Nutzung einer Buchhaltungs- und Rechnungslösung. Sollte die buchende Person wirklich sehr fit mit Excel sein und auch sonst gewisse Grundkenntnisse zum Thema Umsatzsteuer, Buchen etc. besitzen, geht es im Notfall auch - zur Übermittlung der Daten dann zusammen mit dem Download von Elster.
Steuerberater?
Je nach Komplexität sowie der persönlichen finanziellen und familiären Verhältnisse empfiehlt es sich immer zu einem Steuerberater zu gehen, der am Ende des Jahres die betrieblichen und privaten Steuererklärungen in Ihrem Interesse erstellt und Ihre Buchungen korrigieren kann.Grundverständnis
Ein gewissen Grundverständnis für die für Anwälte geltenden steuerlichen Bedingungen sind für einen Kanzleiinhaber selbstverständlich - egal, ob er selbst bucht oder buchen lässt. Ich persönlich komme immer gut mit den Büchern aus den Serien "Pocketbusiness" oder "Taschenguide" klar, mir eine gewisse Übersicht über ein Thema zu verschaffen - in diesem Fall zum Thema "Einnahmen-Überschussrechnung".Bei weiteren Fragen oder Einschätzung einer bestimmten Software können Sie mich gerne ansprechen: 0911-5398868 oder mailen.
Eingestellt am 05.10.2009 von Int. Dipl.-Kff. Jasmin Isphording
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