Das Marketingkonzept liefert Orientierung für die Zukunft und für das Marketing der Kanzlei

In dem Kanzleikonzept bzw. Marketingkonzept laufen die Informationen aus der Kanzleistrategie und anderen Parameter zusammen.  Es ist nicht nur eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte und gibt die strategische Richtung vor. Es bietet zudem die Basis, um die richtigen Marketingentscheidungen zu treffen.

Zusätzlich erhält das Marketingkonzept den persönlichen Marketing-Mix für die Anwaltskanzlei. Aus einer Vielzahl von Optionen wird für die Kanzlei individuell erarbeitet, wie in Zukunft der Preis, das Angebot, die Mandantenakquise oder auch die Leistungserbringung erfolgen soll. 

Beispiele:

  • Gestaltung des Preismodells, z.B. Bestimmung des Stundenhonorars
  • Mit welchen Rechtsgebieten sollten Sie sich in Zukunft beschäftigen?
  • Sinnvolle Aktivitäten, um Mandanten zu gewinnen - so wirkungsvoll und günstig wie möglich
  • Art und Weise wie die Beratung jetzt und in Zukunft erfolgen soll.

 

Weil es sich bei der anwaltlichen Tätigkeit und nicht um ein Produkt handelt, ist es sinnvoll auch diese beiden Aspekte zu berücksichtigen:

 

  • Anpassung der Abläufe zur eigenen Entlastung, zur Steigerung der Mandantenzufriedenheit und zur Realisierung von Einsparungen
  • Gestaltung der Zusammenarbeit und der Kommunikation zwischen allen beteiligten Personen.

Im Konzept wird damit zusammengeführt, welche äußeren und inneren Entwicklungen die Kanzlei erwartet und wie damit in den wesentlichen Aspekten des Kanzleibetriebs umgegangen werden soll.