Der Marketingplan für die Anwaltskanzlei

Der Marketingplan hilft bei der Umsetzung des Kanzleimarketings

In dem Marketingplan konkretisiert sich das Marketing der Anwaltskanzlei: Dort geht es nicht mehr um die Planung und die Vorhaben, sondern um die eigentliche Umsetzung des Kanzleimarketings.

Die Anwaltskanzlei kann dem Marketingplan entnehmen:

  • Welche Marketingmaßnahmen ausgewählt wurden
  • Wie deren Gestaltung ganz genau sein sollen
  • Wie genau diese Maßnahmen am besten im Markt platziert werden und
  • Wann sie am besten eingesetzt werden soll.

Der Marketingplan ist somit die klare Anleitung zwischen dem Marketingkonzept und den in die Tat umgesetzten Marketingaktivitäten der Anwaltskanzlei.

Drei Aspekte eines guten Marketingplans für die Anwaltskanzlei:  Auswahl, Gestaltung und Umsetzung